Flex Desk 5/5
Terms & Conditions
Geschäftsbedingungen und Konditionen
I. Geltungsbereich
a. Die nachstehenden Vertragsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Verträge bezüglich der Coworking Area und der Flex Desks: Open Space, Private Office, Flex Desk, Fix Desk (zusammen nachfolgend „Coworking Spaces“) und Event-Räume: Lobby, Ambiente, Kreativ-Gewölbe, Garten, Coaching 1902 zwischen der
FLEX Fonds Capital GmbH
CoWirken – eine Marke der FLEX Fonds Capital GmbH
(„FFC/CoWirken“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet.
b. Kunden können ausschließlich natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften oder Unternehmer sein, die bei Abschluss des Vertrages in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.
c. Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle von FFC/CoWirken.
d. Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeit(en) begründet.
II. Vertragsgegenstand
1. Coworking Spaces
a. FFC/CoWirken räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Coworking Spaces (hierunter fallen auch einzelne Coworking Desks) und Einrichtungsgegenstände zur ausschließlichen Nutzung als Büro gegen Entgelt („Servicegrundgebühr“) zu nutzen. Daneben bietet FFC/CoWirken dem Kunden zusätzliche Leistungen gegen Entgelt („Servicekosten“) an.
b. FFC/CoWirken verpflichtet sich, dem Kunden Coworking Spaces in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen. Soweit der Kunde kein Paket mit fest zugewiesenen Office Spaces oder Arbeitsplätzen, sondern mit flexiblen Arbeitsplätzen bucht (Coworking Area, Flex Desk), hängt die Zurverfügungstellung durch FFC/CoWirken von der Verfügbarkeit am betreffenden Standort ab.
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c. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung der vereinbarten Coworking Spaces und der Allgemeinflächen und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig). Die Größe der Coworking Spaces oder der Allgemeinflächen hat keinen Einfluss auf die Höhe der Servicegrundgebühr.
2. Coworking Spaces / Eventräume
FFC/CoWirken räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Coworking Spaces an den gebuchten Standorten (während der Geschäftszeiten) auf Grundlage der jeweils zwischen den Parteien getroffenen individuellen Leistungsbeschreibung zu nutzen, soweit die individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien keine anderweitige Regelung zur zeitlichen Beschränkung der Nutzung enthält. FFC/CoWirken wird dem Kunden hierfür nach gesonderter Registrierung Zugangsberechtigungen einräumen. Die Zugangsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar.
3. Klimatisierung und Beschattung
Dem Kunden ist bekannt, dass die Coworking Spaces im Neubau teils klimatisiert sind. Es kann bei hohen Temperaturen zur Aufheizung der Räume kommen. Es sind genügend Fenster zur Belüftung gegeben und auch Beschattungsmöglichkeiten sind vorhanden. Eine etwaige Aufheizung stellt keinen Mangel der Coworking Spaces dar. Wir bitten um ressourcenschonenden Umgang durch einen sachgerechten Umgang mit den Jalousien und das Handling der Betonkerntemperierung und der Klimaanlage im Neubau. Insbesondere schuldet FFC/CoWirken nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.
4. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
III. Buchungen von Räumen und oder anderen Dienstleistungen
a. Buchungen können per E-Mail, per Telefon oder über das Online-Buchungssystem Cobot vorgenommen werden. Bei Buchungen per E-Mail oder Telefon bestätigt FFC/CoWirken die Buchung mit einer E-Mail, wodurch ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. Bei der Buchung von Eventräumen müssen Auf- und Abbauzeiten von Seiten des Bestellers mit eingeplant werden. Mindestbuchungszeiten sind identisch mit den Angaben von www.cowirken.de und gelten zu den regulären Öffnungszeiten. Buchungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten bedürfen der Rücksprache mit der Geschäftsleitung von FFC/CoWirken.
b. Die Buchung von Coworking Spaces erfolgt über das Online-Buchungssystem Cobot oder per E-Mail oder Telefon. Die Buchung verpflichtet zur Zahlung des in der aktuellen www.cowirken.de und unter www.cowirken.cobot.me ausgeschriebenen Betrages.
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IV. Änderungen und Stornierungen von Räumen
Bei Stornierungen und Änderungen der Raumbuchung gelten folgende Fristen:
- Bis zum 14. Kalendertag vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung, zahlt der Kunde keine Vergütung
- Bis zum 7. Kalendertag vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung, zahlt der Kunde 50% der Vergütung
- Bis zum 3. Kalendertag vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung, zahlt der Kunde 70% der Vergütung
- Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Vergütung berechnet
V. Geldwäscheprüfung
a. Soweit FFC/CoWirken nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde FFC/CoWirken, die notwendigen Unterlagen (z.B. Gewerbeanmeldung) und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert.
VI. Zahlungen
a. Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Servicegrundgebühr spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus für diesen Monat zu entrichten. Die Zahlung wird im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
b. Servicekosten für zusätzliche Services stellt FFC/CoWirken dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung. Soweit nicht Preise für Services mit dem Kunden im Einzelnen verhandelt sind, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung. Die Servicekosten sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der betreffenden Rechnung fällig.
c. Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind vom Auftraggeber mit 9 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns unbenommen. Darüber hinaus erheben im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 40,- € gemäß § 288, Abs. 5 BGB.
d. Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung in Verzug ist, sind wir berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Zugang zum Coworking Space zu verweigern. Dies begründet in keinem Fall eine Schadenersatzpflicht.
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e. Bei Zahlungsverzug erheben wir für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede fehlgeschlagene Buchung, jede Rücklastschrift, unabhängig vom Grund für die Lastschrift, eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,- €. Das gilt auch in dem Fall, in welchem der Kunde die Einzugsermächtigung widerruft, obwohl der Einzug zur Tilgung einer fälligen Zahlungsforderung erfolgte.
VII. Übergabe der Coworking Spaces & Eventräume
a. Bei der Übergabe der Räume an den Kunden werden die Parteien ein Übergabeprotokoll erstellen. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. In das Übergabeprotokoll sind der Zustand der Räumlichkeiten und des Inventars sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen. Sofern im Übergabeprotokoll nichts Gegenteiliges vermerkt ist, erkennt der Kunde die Räume als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke ohne Einschränkung geeignet an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.
VIII. Haftung von FFC/CoWirken
FFC/CoWirken haftet:
a. nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
c. Die verschuldensunabhängige Haftung von FFC/CoWirken für anfängliche Mängel gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen.
d. Eine weitergehende Haftung von FFC/CoWirken ist ausgeschlossen.
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IX. Benutzung der Coworking Spaces und des Inventars und Verhaltenspflichten des Kunden
a. Der Kunde darf die Coworking Spaces nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Die Nutzung der Coworking Spaces oder Allgemeinflächen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt.
b. Der Kunde hat die Coworking Spaces und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde FFC/CoWirken unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Coworking Spaces oder Inventar nutzen, verursacht werden.
c. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem FFC/CoWirken Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von FFC/CoWirken schaden könnten. Der Kunde hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seiner Coworking Spaces zu achten.
d. Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher, Kühlschränke oder ähnliche elektrische Geräte in den ihm überlassenen Coworking Spaces anschließen. Der Kunde hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.
e. Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
f. Der Kunde ist für die von ihm in die Coworking Spaces mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Coworking Spaces als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. FFC/CoWirken haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von FFC/CoWirken zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über FFC/CoWirken versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
g. Der Kunde darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährliche Materialien in die Coworking Spaces mitbringen oder dort anliefern lassen. Gleiches gilt für die Anlieferung von Gegenständen, die über 7 kg wiegen, ein Längenmaß von über 45 cm, bzw. ein Raummaß von über 30,5 cm haben.
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h. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache gestattet. FFC/CoWirken kann nach billigem Ermessen über die Zulässigkeit von Haustieren entscheiden. Die Zustimmung kann von FFC/CoWirken einseitig widerrufen werden. Ein Widerruf der Zustimmung begründet kein Sonderkündigungsrecht eines Vertragsverhältnisses durch den Kunden.
X. Internetnutzung
a. Falls FFC/CoWirken dem Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Kunde für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von FFC/CoWirken zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte FFC/CoWirken wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde FFC/CoWirken insoweit freistellen.
b. Der von FFC/CoWirken zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. FFC/CoWirken hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot seitens FFC/CoWirken dar.
c. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.
d. FFC/CoWirken wird in seinem hauseigenen Netz im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von 97% bereitstellen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz von FFC/CoWirken und seiner Schnittstellen zu Netzen Dritter haben (z.B. höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetze Dritter, etc.) und auch nicht anderweitig von FFC/CoWirken zu vertreten sind.
e. Der Kunde wird vor dem Hintergrund von Ziff. b. und c. dafür sorgen, dass er für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nichtausreichender Bandbreite eine Backup-Lösung bereithält (z. B. Zugang zu einem mobilen Netz), damit Schäden beim Kunden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden.
f. Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Kunde den von FFC/CoWirken zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live- Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches
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Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit FFC/CoWirken eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen einer für den Kunden reservierten Bandbreite), die den anderen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.
XI. Benutzung der Coworking Spaces oder des Inventars durch Dritte
a. Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Coworking Spaces oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.
b. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Coworking Spaces gelangte Dritte verursacht wurden.
c. Der Kunde hat die überlassenen Coworking Spaces vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit FFC/CoWirken vereinbart ist.
XII. Betreten der Coworking Spaces durch FFC/CoWirken
FFC/CoWirken ist berechtigt, die Office Spaces während der üblichen Geschäftszeiten, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. FFC/CoWirken nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Kunden größtmögliche Rücksicht und wird in aller Regel den Kunden rechtzeitig vorher hierüber informieren.
XIII. Bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen
FFC/CoWirken ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung der überlassenen Coworking Spaces und der gemeinschaftlich genutzten Flächen (Allgemeinflächen) sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angemessen sind. FFC/CoWirken wird sicherstellen, dass derartige Maßnahmen mit dem Kunden einvernehmlich abgestimmt und nicht zur Unzeit erfolgen werden.
XIV. Hausordnung
Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.
XV. Beiderseitige Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund und Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung durch FFC/CoWirken
a. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für FFC/CoWirken liegt insbesondere vor, wenn der Kunde a)
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für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils dieser in Verzug ist; b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Servicegrundgebühr für zwei Termine erreicht; c) wiederholt in Verzug mit der Zahlung anderer Servicekosten kommt und trotz Abmahnung und Setzen einer angemessenen Frist die Zahlung nicht unverzüglich nachholt; d) der Kunde die Rechte von FFC/CoWirken dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Coworking Spaces oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt. e) seine Mitwirkungspflicht nach Ziff. III auch nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung verletzt, indem er FFC/CoWirken nicht die erforderlichen Unterlagen und Informationen für seine Identifizierung und die des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Informationen zur Abklärung des Status als politisch exponierte Person zur Verfügung stellt, Änderungen nicht unverzüglich anzeigt oder unrichtige Angaben macht.
b. Kündigt FFC/CoWirken den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde FFC/CoWirken hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den FFC/CoWirken dadurch erleidet, dass die Coworking Spaces nach dem Auszug des Kunden leer stehen oder unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.
XVI. Beendigung des Vertrags
a. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Coworking Spaces und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Coworking Spaces bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird FFC/CoWirken auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Servicepauschale von mindestens 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Servicepauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung der Rechnung durch FFC/CoWirken zu zahlen.
b. Beim Auszug muss der Kunde sämtliche ihm überlassene und auch selbst gefertigte Schlüssel und Zugangskarten zurückgeben. Andernfalls ist FFC/CoWirken berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen zu lassen. Bei einem Chipsystem werden die Zugangsdaten gesperrt und die Kosten der Chips in Rechnung gestellt.
c. FFC/CoWirken kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach 14 Tagen ist FFC/CoWirken befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten.
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d. Nach Ende der Vertragslaufzeit werden eingehende Post und Pakete nicht angenommen. Für sich ergebende Folgen haftet der Kunde. Von dem Kunden bei Vertragsende nicht abgeholte Post/Pakete werden 14 Tage nach Vertragsende vernichtet. Der Kunde gibt insoweit Eigentum/Besitz auf. Leistung von Schadensersatz wird ausgeschlossen.
XVII. Vorsteuerabzug
Der Kunde ist verpflichtet, die Coworking Spaces ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art ihrer Tätigkeit, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FFC/CoWirken. FFC/CoWirken kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Kunde verpflichtet, FFC/CoWirken jeden durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung von FFC/CoWirken und/oder der Finanzverwaltung wird der Kunde die entsprechenden Nachweise erbringen. Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5% überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der Kunde, ab diesem Zeitpunkt die dann gültige Bruttoservicegrundgebühr ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu zahlen.
XVIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung
a. Gegenüber Zahlungsansprüchen von FFC/CoWirken kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.
b. Der Kunde ist zu einer Minderung der laufenden Servicezahlungen nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
c. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Service- oder Servicegrundgebühren oder sonstige Ansprüche gegen FFC/CoWirken gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.
XIX. Sicherheitsleistung für die Nutzung von Private Offices
a. Die Sicherheit dient der Absicherung sämtlicher Forderungen von FFC/CoWirken gegen den Kunden aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und seiner Beendigung (einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche, Rechtsverfolgungskosten von FFC/CoWirken o.ä.). Der Kunde wird die Sicherheit (netto – ohne MwSt.) auf das von FFC/CoWirken benannte Konto überweisen. Guthabenzinsen werden nicht gezahlt. Anstelle der Zahlung der Sicherheit kann der Kunde die Sicherheit auch durch die Gestellung einer unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen
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Großbank oder Sparkasse oder Volksband auf erstes Anfordern leisten, wobei das Geldinstitut auf das Hinterlegungsrecht bei Gericht ebenso verzichten muss wie auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung (ausgenommen die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen) sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB.
b. Der Kunde erhält die Sicherheit innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Räumung der Büroflächen zurück, soweit Ansprüche von FFC/CoWirken gegen den Kunden weder bestehen noch zu erwarten sind.
c. Nimmt FFC/CoWirken während der Vertragslaufzeit die Sicherheit in Anspruch, hat der Kunde sie unverzüglich wieder bis zur vereinbarten Höhe aufzufüllen. Ändern sich die Servicegrundgebühr oder der Umsatzsteuersatz, kann FFC/CoWirken verlangen, dass der Kunde die Sicherheit entsprechend anpasst.
XX. Schlussbestimmungen
a. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.
b. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden. Diese Regelung gilt nicht, soweit der Kunde nach Vertragsschluss weitere Serviceleistungen hinzubestellt. Diese werden – eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien vorausgesetzt – insbesondere ohne Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.
c. Den Parteien sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§ 550 Satz 1, 578 und §§ 126, 127 BGB bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun. Dies gilt nicht nur für den Abschluss dieses Vertrages, sondern auch für alle etwaigen Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsverträge und Anlagen zu diesem Vertrag. Die Parteien stimmen überein, dass die Kündigung dieses Vertrages wegen der Nichteinhaltung des Schriftformerfordernisses einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, wenn nicht zuvor erfolglos alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Schriftform des Vertrages herzustellen.
d. FFC/CoWirken behält es sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt.
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e. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.
XXI. Geschäftsadresse / Firmensitz
FFC/CoWirken stellt dem Nutzer bei Bedarf entsprechend der aktuellen Preisangaben auf www.cowirken.de die Adresse Villa am Schloss, Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf zur Nutzung als Geschäftsadresse oder Firmensitz zur Verfügung, nimmt die Post entgegen und benachrichtigt ihn per Mail. Wir leiten auf Wunsch und gegen Entgelt die Post auch weiter.
Für die Anmeldung einer Geschäftsadresse oder eines Firmensitzes ist eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten erforderlich.
Bei Nutzung eines Firmensitzes muss ein Schließfach vorhanden sein, da die Aufbewahrung von Firmenunterlagen vor Ort gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bei der Anmeldung einer Geschäftsadresse kann auf Wunsch das eigene Logo in der Außenpylone angebracht werden.
FFC/CoWirken leistet keine Gewähr für die Anerkennung der Geschäftsadresse gegenüber Ämtern und Behörden, etwa im gewerbe- oder steuerrechtlichen Sinne.
Stand der AGB: Mai 2023
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